Allgemeine Verkaufs- und Leistungsbedingungen

I. Allgemeines

1. Die Raubein Industrie & Vintagemöbel & Accessoires KG kauft bzw. erbringt sonstige Leistungen ausschließlich unter nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie sind Bestandteil jeden Vertrages mit der Raubein Industrie & Vintagemöbel & Accessoires KG.

2. Abweichende Vereinbarungen und Nebenabreden sind im Einzelfall nur dann gültig, wenn sie von der Raubein Industrie & Vintagemöbel & Accessoires KG schriftlich bestätigt wurden. Die Unwirksamkeit einzelner Teile dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.

3. Abweichenden Geschäfts- bzw. sonstigen Formularbedingungen des Vertragspartners widerspricht die Raubein Industrie & Vintagemöbel & Accessoires KG hiermit ausdrücklich. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nur dann wirksam, wenn sie von der Raubein Industrie & Vintagemöbel & Accessoires KG für den jeweiligen Vertrag ausdrücklich und schriftlich anerkennt werden.

II. Angebote auf der Website

1. Sämtliche Angebote sind unverbindlich. Die Raubein Industrie & Vintagemöbel & Accessoires KG behält sich Änderungen (auch bei Preisen) vor.

2. Katalogwaren sind mitunter nur in begrenzten Mengen (in Ausnahmefällen nicht mehr) verfügbar.

III. Bestellung, Vertrag, Konditionen:

1. Angebote der Raubein Industrie & Vintagemöbel & Accessoires KG (Katalog, Vertreter, etc.) sind unverbindlich.

2. Der Besteller bleibt 30 Tage an seine Bestellerklärung gebunden.

3. Ein verbindliches Verkaufsgeschäft kommt erst zustande, wenn die Raubein Industrie & Vintagemöbel & Accessoires KG die Annahme einer Bestellung erklärt oder die Bestellung tatsächlich ausführt.

4. Umfang und Inhalt des Geschäftes werden durch die Annahmebestätigung der Raubein Industrie & Vintagemöbel & Accessoires KG oder die tatsächliche Ausführung bestimmt. Die Raubein Industrie & Vintagemöbel & Accessoires KG ist berechtigt, Bestellungen teilweise anzunehmen bzw. auszuführen.

5. Der Besteller genehmigt geringfügige, die Qualität und die Beschaffenheit nicht beeinträchtigende Produktänderungen. Geringfügige Abweichungen gegenüber Angeboten auf der Website, Abbildungen, Mustern, etc. und Unregelmäßigkeiten der Materialien (Größe, Farbton, Oberfläche, etc) sind erlaubt und können nicht beanstandet werden. Änderungen in der Produktausführung durch den Hersteller (Zulieferer der Raubein Industrie & Vintagemöbel & Accessoires KG) im Vergleich zu vormaligen Geschäften sind jederzeit möglich und werden vom Besteller genehmigt.

6. Wenn die Raubein Industrie & Vintagemöbel & Accessoires KG nicht ausdrücklich und schriftlich die Verbindlichkeit von Fristen und Terminen zusagt, sind genannte Fristen und Termine für die Raubein Industrie & Vintagemöbel & Accessoires KG lediglich unverbindliche Richtangaben.

IV. Preise, Zahlungsbedingungen:

1.  Die Raubein Industrie & Vintagemöbel & Accessoires KG wird als Kleinunternehmen geführt und ist gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG von der Umsatzsteuer befreit.

2. Preise sind ab Lager und exklusive Verpackung vereinbart. Entsorgungsbeiträge sind im Preis niemals enthalten, sondern werden von der Raubein Industrie & Vintagemöbel & Accessoires KG zuzüglich zum Preis in Rechnung gestellt. Transport-, Versand- und Portokosten ab Lager sind vom Besteller zu tragen. Solche von der Raubein Industrie & Vintagemöbel & Accessoires KG vorläufig bezahlte Kosten werden dem Besteller in Rechnung gestellt, der sie der Raubein Industrie & Vintagemöbel & Accessoires KG in vollem Umfang zu ersetzen hat.

3. Preise beruhen auf Kostenfaktoren (Material- und Rohstoffpreise, Löhne und Gehälter, Herstellungs- und Transportkosten, etc.) und den Mengenangaben, die bei Vertragsschluss vorlagen. Ist die Ausführung der Bestellung (Lieferung) für einen späteren Zeitpunkt als drei Monate ab Vertragsschluss vorgesehen oder erfolgt erst danach, so ist die Raubein Industrie & Vintagemöbel & Accessoires KG berechtigt, den Preis an die Veränderungen Material- und Rohstoffpreise, Löhne und Gehälter, Herstellungs- und Transportkosten sowie der sonstigen Kostenfaktoren anzupassen.

4. Die Raubein Industrie & Vintagemöbel & Accessoires KG ist stets berechtigt Teilrechnungen zu stellen.

5. Zahlungen sind binnen 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug an die Raubein Industrie & Vintagemöbel & Accessoires KG einlangend zu überweisen;

6. Bei Zahlungsverzug werden zumindest 10 % p.a. Verzugszinsen bei viertel-jährlicher Kapitalisierung vereinbart.

7. Bei Ratenzahlungsvereinbarungen führt Verzug mit einer Rate zum Terminsverlust.
8. Der mit Zahlungen säumige Besteller hat der Raubein Industrie & Vintagemöbel & Accessoires KG sämtliche Mahnkosten in vollem Umfang zu ersetzen.

9. Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnungsrechte des Bestellers gegenüber der Raubein Industrie & Vintagemöbel & Accessoires KG sind ausgeschlossen. Eine Aufrechnung gegenüber Forderungen der Raubein Industrie & Vintagemöbel & Accessoires KG ist nur dann zulässig, wenn die Raubein Industrie & Vintagemöbel & Accessoires KG die Gegenforderung des Bestellers anerkannte bzw. diese gerichtlich festgestellt ist.

V. Erfüllungsort, Transport, Gefahrtragung, Verzug:

1. Erfüllungsort für Verkaufsgeschäfte ist der Sitz der Raubein Industrie & Vintagemöbel & Accessoires KG .

2. Erfolgt keine unverzügliche Abholung durch den Besteller darf die Raubein Industrie & Vintagemöbel & Accessoires KG Waren an Besteller auf deren Kosten und Gefahr übersenden, wobei die Raubein Industrie & Vintagemöbel & Accessoires KG die Wahl des Transportweges und der Transportart zusteht.

3. Transporte erfolgen auf Gefahr des Bestellers. Dies gilt auch, wenn die Raubein Industrie & Vintagemöbel & Accessoires KG den Transport durchführt.

4. Eine Transportversicherung erfolgt nur auf besondere Vereinbarung und Rechnung des Bestellers.

5. Die Raubein Industrie & Vintagemöbel & Accessoires KG ist stets zu Teillieferungen berechtigt.

6. Treten bei der Raubein Industrie & Vintagemöbel & Accessoires KG , einem Lieferanten der Raubein Industrie & Vintagemöbel & Accessoires KG oder einem Hersteller nach Vertragsschluss der Raubein Industrie & Vintagemöbel & Accessoires KG nicht beeinflussbare oder unvorhergesehene Umstände ein (z.B. Rohstoff- und Energiemangel, Ausfall zur Herstellung erforderlicher Maschinen, Arbeitskämpfe, Fälle höherer Gewalt), die der Raubein Industrie & Vintagemöbel & Accessoires KG die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, so verlängert sich die Lieferzeit bzw. verschiebt sich der Liefertermin um die Dauer der Behinderung. Im Fall der Unmöglichkeit der Leistung darf die Raubein Industrie & Vintagemöbel & Accessoires KG berechtigt vom Vertrag zurücktreten.

7. Der Besteller kann der Raubein Industrie & Vintagemöbel & Accessoires KG im Falle des Verzuges eine angemessene Nachfrist setzen. Unterbleibt die Lieferung während der Nachfrist oder erklärt die Raubein Industrie & Vintagemöbel & Accessoires KG aus zu. 6. genannten Gründen nicht liefern zu können, so kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten. Ein Anspruch auf Schadenersatz ist ausgeschlossen, es sei denn, die Raubein Industrie & Vintagemöbel & Accessoires KG hätte die Verzögerung vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet.

VI. Untersuchungspflicht, Mängel, Gewährleistung:

1. Es gelten die Bestimmungen der §§ 377 und 378 UGB, wobei Mängelrügen schriftlich zu erfolgen haben.

2. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- und/oder Schadenersatzansprüchen setzt ausnahmslos eine rechtzeitige und schriftliche Mängelrüge voraus.

3. Sind Waren oder Leistungen mangelhaft, so hat die Raubein Industrie & Vintagemöbel & Accessoires KG das Recht, entweder den Mangel zu verbessern oder Ersatz zu leisten.

4. Nur wenn die Raubein Industrie & Vintagemöbel & Accessoires KG innerhalb angemessener Frist keine Verbesserung leistet, kann Preisminderung begehrt werden. Wandlung ist nur bei wesentlichen und unbehebbaren Mängeln möglich.

5. Ein Recht auf Gewährleistung und/oder Schadenersatz muss gegen die Raubein Industrie & Vintagemöbel & Accessoires KG binnen 3 Monaten ab Übernahme der Ware bzw. Leistung (bei versteckten Mängel ab Kenntnis des Mangels) gerichtlich geltend gemacht sein, ansonsten Gewährleistungs- und/oder Schadenersatzansprüche verjährt sind.

6. Die sich aus § 933b Abs 1 ABGB ergebenden besonderen Rückgriffsrechte werden vertraglich ausgeschlossen. Jedwede Erweiterung der Gewährleistung durch diese Bestimmung (insbesondere die Erstreckung von Fristen) sowie die Hemmung der Gewährleistungsfrist durch Streitverkündigung für die Dauer des Rechtsstreites gemäß § 933b Abs 2 ABGB wird vereinbarungsgemäß ausgeschlossen.

7. Die Übernahme von Waren und Leistungen kann vom Besteller nur verweigert werden, wenn Ware bzw. Leistung wesentliche Mängel aufweist.

8. Rücksendungen bestellter Waren werden ohne berechtigte, schriftliche Mängelrüge von der Raubein Industrie & Vintagemöbel & Accessoires KG nicht angenommen.

VII. Schadenersatz:

1. Die Raubein Industrie & Vintagemöbel & Accessoires KG leistet keinen Schadenersatz, es sei denn, die Raubein Industrie & Vintagemöbel & Accessoires KG oder ihren Erfüllungsgehilfen fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

2. Die Beweislast für ein Verschulden oder qualifiziertes Verschulden der Raubein Industrie & Vintagemöbel & Accessoires KG bzw. deren Erfüllungsgehilfen an mangelhafter Ware bzw. mangelhafter Leistung obliegt dem Besteller.

VIII. Eigentumsvorbehalt:

1. Sämtliche Waren und Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen dem Besteller und der Raubein Industrie & Vintagemöbel & Accessoires KG im Eigentum der Raubein Industrie & Vintagemöbel & Accessoires KG. Dies gilt auch im Fall einer Kontokorrent-Vereinbarung bei einem zugunsten der Raubein Industrie & Vintagemöbel & Accessoires KG aushaftenden Kontokorrentsaldo (auch wenn er noch nicht fällig ist).

2. Der Besteller verpflichtet sich, das Eigentum der Raubein Industrie & Vintagemöbel & Accessoires KG im vollen Umfang zu wahren und jeden Standortwechsel oder Eingriffe eines Dritten unverzüglich der Raubein Industrie & Vintagemöbel & Accessoires KG schriftlich mitzuteilen (bei gerichtlichen Pfändungen einschließlich der gerichtlichen Aktenzahl).

3. Der Besteller verpflichtet sich, den Eigentumsvorbehalt durch entsprechende Kennzeichnung ersichtlich zu machen.

4. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware nimmt der Besteller für die Raubein Industrie & Vintagemöbel & Accessoires KG vor, ohne dass die Raubein Industrie & Vintagemöbel & Accessoires KG daraus Verpflichtungen entstehen. Verbindet, vermischt, vermengt oder verarbeitet der Besteller die Vorbehaltsware mit anderen Waren, so steht der Raubein Industrie & Vintagemöbel & Accessoires KG an der daraus hervorgehenden Ware Miteigentum anteilsmäßig zu. Der Wert des Miteigentums richtet sich nach dem Verhältnis des Rechnungswertes, der Vorbehaltsware zum Verkaufswert, der aus Verbindung, Vermengung, Vermischung oder Verarbeitung hervorgegangenen Ware, welche insoweit als Vorbehaltsware im Sinn dieser Bedingungen gilt.

5. Eine Veräußerung der Vorbehaltsware ist im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zulässig, soweit der Besteller den verlängerten Eigentumsvorbehalt der Raubein Industrie & Vintagemöbel & Accessoires KG (Forderungsabtretung gemäß nachfolgender Bestimmung) sicherstellt. Anderweitige Verfügungen, insbesondere Verpfändungen und Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware, sind nicht gestattet.

6. Sämtliche dem Besteller hinsichtlich der Vorbehaltsware aus der Weiterveräußerung oder aus sonstigen Rechtsgründen zustehenden Forderungen tritt dieser hiermit im Voraus in voller Höhe an die Raubein Industrie & Vintagemöbel & Accessoires KG ab. Die Raubein Industrie & Vintagemöbel & Accessoires KG nimmt die Abtretung hiermit an. Im Fall von Miteigentum erfasst die Abtretung dem den Miteigentumsanteil entsprechenden Forderungsanteil. Werden die vorgenannten Forderungen vom Besteller in ein Kontokorrentverhältnis eingebracht, so werden hiermit die Kontokorrentforderungen in voller Höhe an die Raubein Industrie & Vintagemöbel & Accessoires KG abgetreten. Nach Saldierung tritt an ihre Stelle der Saldo, der bis zur Höhe des Betrages als abgetreten gilt, den die ursprünglichen Kontokorrentforderungen ausmachten; bei Beendigung des Kontokorrentverhältnisses gilt dies entsprechend für den Schlusssaldo.

7. Der Besteller ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr und nur widerruflich ermächtigt. Auf Verlangen der Raubein Industrie & Vintagemöbel & Accessoires KG hat er dem Schuldner die Abtretung anzuzeigen, wie die Raubein Industrie & Vintagemöbel & Accessoires KG selbst ein jederzeitiges Anzeigerecht besitzt.

8. Die Ermächtigung des Bestellers zur Verfügung über die Vorbehaltsware sowie zur Verarbeitung, Verbindung, Vermischung, Vermengung, ferner zur Einziehung der abgetretenen Forderungen erlischt bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, unberechtigten Verfügungen, bei einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögenslage des Bestellers, bei Wechselprotesten und wenn gegen den Besteller ein Insolvenzverfahren beantragt wird.

IX. Rücktritt vom Vertrag:

1. Die Raubein Industrie & Vintagemöbel & Accessoires KG hat das Recht vom Vertrag jederzeit zurückzutreten, wenn der Besteller in Annahmeverzug gerät, in Verzug mit in Rechnung gestellten Zahlungen ist, oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wurde.

2. Rücktrittsrechte der Raubein Industrie & Vintagemöbel & Accessoires KG werden nicht durch Art 8 Nr 21 EVHGB eingeschränkt.

3. Der Besteller hat der Raubein Industrie & Vintagemöbel & Accessoires KG im Fall dessen Vertragsrücktrittes Schadenersatz zu leisten, es sei denn, der Besteller weist nach, dass ihn an den Umständen, die zum Vertragsrücktritt führten, kein Verschulden traf.

X. Rechtswahl:

1. Es wird vereinbart, dass auf das Vertragsverhältnis ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung kommt. Ausländisches Recht ist ausgeschlossen.

2. Die Anwendung des Übereinkommens der vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf („UN-Kaufrecht“, „CISG“) wird ausgeschlossen.

XI. Gerichtsstand:

1. Als Gerichtsstand für Streitigkeiten aus jeglichen Vertragsverhältnissen wird das jeweils sachlich zuständige Gericht für Hard in Vorarlberg vereinbart.

2. Die Raubein Industrie & Vintagemöbel & Accessoires KG ist unbeschadet dieser Gerichtsstandsvereinbarung berechtigt, den Vertragspartner an seinem allgemeinem Gerichtsstand zu klagen

XII. Der Vertragspartner der Raubein Industrie & Vintagemöbel & Accessoires KG nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Raubein Industrie & Vintagemöbel & Accessoires KG personen- und firmenbezogene Daten über EDV speichert und verarbeitet.